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Frau Diana Prutzer
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Online-Terminbuchung für Erstbelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln

Landratsamt Heidenheim bietet weitere Möglichkeit zur digitalen Terminvereinbarung

Wer im Landkreis Heidenheim im Bereich Lebensmittelzubereitung oder Gastronomie arbeitet, ist vor Aufnahme dieser Tätigkeit verpflichtet, an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In dieser Belehrung wird über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln informiert und darüber aufgeklärt, bei welchen Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot besteht. Ziel ist es, die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu vermeiden.

Ab Montag, 17. Juni 2024, besteht die Möglichkeit, Termine für die Belehrung in Präsenz per Online-Terminbuchung unter www.etermin.net/vws_gesundheitsamt_hdh zu vereinbaren. Verfügbare Termine sind hier einsehbar und können direkt gebucht werden. Über einen Link werden alle Informationen, die für den Termin erforderlich sind, bereitgestellt. Einen Vorteil des neuen Systems bietet neben der umgehenden Terminbestätigung auch die Erinnerung an anstehende Termine. 

Die Präsenztermine finden in der Regel donnerstags alle vierzehn Tage im Landratsamt Heidenheim in den Räumen des Gesundheitsamtes statt. Auch telefonische Terminbuchungen sind nach wie vor möglich unter Tel. 07321 321-2600. Unter dieser Telefonnummer sind auch weitere Informationen zur neuen Online-Terminvergabe erhältlich.

Das Landratsamt Heidenheim bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Erstbelehrung online zu absolvieren. Bei der Online-Schulung über die Homepage des Landkreises unter www.landkreis-heidenheim.de/service/organigramm/fachbereich+gesundheit (hier unter Infektionsschutz) kann die anfallende Gebühr online beglichen werden. Die Bescheinigung über die Teilnahme wird nach der Belehrung per E-Mail zur Verfügung gestellt.

113/2024

(Erstellt am 14. Juni 2024)