Grünlandumbruch - Antrag auf Befreiung vom Umwandlungsverbot stellen
Um das Klima zu schützen ist der Umbruch von Dauergrünland zu Acker nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer Genehmigung möglich. Grünland kann im Vergleich zu Ackerland um ein Vielfaches mehr Kohlenstoff speichern. Dazu werden beim Umbrechen von Dauergrünland große Mengen Nitrat freigesetzt und können ins Grund- und damit auch ins Trinkwasser gelangen. Deshalb dient Grünland auch dem Wasserschutz.
Ein Umbruch ist nur möglich, wenn
- Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern,
- das Verbot im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde,
- im Falle der SchALVO die Abweichung eine nachteilige Auswirkung auf das Grundwasser nicht erwarten lässt,
- eine Tauschfläche angeboten werden kann, die vor dem Umbruch als Dauergrünland anzulegen ist. Liegt die umzubrechende Fläche außerhalb eines Wasserschutzgebietes, muss eine Fläche der gleichen Größe wieder angesät werden. Liegt die Fläche innerhalb eines Wasserschutzgebietes, muss die Tauschfläche größer sein als die umzubrechende Fläche und muss mindestens im Verhältnis 1:1,5 stehen.
Bei uns können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Umwandlungsverbot stellen.