Kontakt

Herr Stephen Mutschler

Stabsstellenleitung

Felsenstraße 36 (Haus D)
89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-2250
Fax 07321 321-2340

Stabsstelle Revision und Prüfung

Nach der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung sind die Landkreise zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern verpflichtet. Die Hauptaufgaben der Stabsstelle Revision und Prüfung ergeben sich damit vor allem aus den §§ 110 bis 112 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, wie insbesondere die

  • örtliche Prüfung und Innenrevision der Landkreisverwaltung (Prüfung des Jahresabschlusses und Einhaltung des Haushaltsrechts),
  • örtliche Prüfung und Innenrevision der Eigenbetriebe des Landkreises (Prüfung des Jahresabschlusses und Einhaltung des Eigenbetriebsrechts),
  • Aufgaben im Auftrag der Rechtsaufsicht, das heißt überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung von 12 Wasserverbänden und einer Gemeinde mit weniger als 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.