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Erstberatung Elektromobilität Management Ladeinfrastruktur

Herr Diego Ruiz von Dessauer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2244

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Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein, Baden-Württemberg sogar schon bis 2040. Bereits bis 2030 sollen die CO2-Emissionen auf ein Minimum reduziert werden, um die Klimaerwärmung auf maximal 1,5° C zu beschränken. Für den Verkehrssektor bedeutet das: Treibhausgasemissionen durch Fahrzeuge müssen drastisch gesenkt werden! Den besten Weg, das Klima zu entlasten, kennen die meisten bereits: unnötige Fahrten vermeiden, Fahrgemeinschaften bilden sowie vermehrt auf das Rad, Bus und Bahn setzen.

E-Fahrzeuge fahren zudem ohne Abgase, das spart klimaschädliches CO2 und sorgt für saubere Luft. Neben E-Autos können auch Busse, Nutzfahrzeuge und Roller elektrisch angetrieben werden. Im Landkreis Heidenheim sind 1899 rein elektrische Fahrzeuge und 1334 Plug-in-Hybride zugelassen (Stand Januar 2024). Dies entspricht einem Anteil von fast 4 % aller in Heidenheim zugelassenen Autos.

Vorteile von E-Fahrzeugen

  • Klimabilanz: Schon heute haben E-Fahrzeuge eine bessere Klimabilanz als Verbrenner. Wer ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien lädt, kann die Klimabilanz seines Fahrzeugs zusätzlich erheblich steigern.
  • Verbesserung der Lebensqualität: Durch saubere Luft und weniger Lärm kann die Elektromobilität vor allem in Städten und Wohngebieten zu deren Attraktivität und der Steigerung der Lebensqualität beitragen. Grund dafür ist der leise und emissionslose E-Motor. E-Autos produzieren übrigens auch weniger Feinstaub als ihre Verbrenner-Kollegen. Dies liegt daran, dass der Bremsabrieb bei E-Fahrzeugen durch Nutzung von Rekuperation (Rückgewinnung von Bremsenergie) deutlich geringer ausfällt.
  • Geringer Wartungsaufwand: Da E-Motoren wesentlich weniger bewegliche Teile umfassen als Verbrenner-Motoren, sind insgesamt weniger Verschleißteile vorhanden. Dadurch sind die Fahrzeuge zuverlässiger im Betrieb als konventionelle Fahrzeuge. Ein E-Auto hat weder Schaltgetriebe, Katalysatoren, Einspritzventile, Auspuff, Zahnriemen, Vergaser, Zündkerzen usw. noch benötigt es einen Ölwechsel. Insgesamt ist das E-Auto ein wartungsarmes Fahrzeug, das spart Zeit, Geld und Nerven des Halters.
  • Kostenvorteil: Im Betrieb sind E-Fahrzeuge wesentlich günstiger als Fahrzeuge mit Verbrenner-Motor. Das liegt vor allem an den geringen Wartungskosten durch weniger Verschleißteile und der hohen Energieeffizienz der E-Fahrzeuge. Wer sein E-Fahrzeug mit eigenproduziertem Strom (z. B. aus der PV-Anlage) speist, kommt sogar noch günstiger weg und ist außerdem unabhängig von schwankenden Strompreisen. Aktuell hinzu kommen Förderungen von Bund und Ländern, wie zum Beispiel der Umweltbonus oder der BW-e-Solar-Gutschein. Außerdem sind E-Fahrer bis zum Jahr 2030 von der KFZ-Steuer befreit und können jedes Jahr für ihr E-Fahrzeug die THG-Prämie beantragen. Zuletzt sei erwähnt, dass auch die Versicherung eines E-Autos meist billiger ist als die eines Verbrenners.
  • Hohe Energieeffizienz: Batterieelektrische Antriebe haben einen wesentlich besseren Wirkungsgrad als Verbrenner-Motoren. Währen ein E-Motor zu 70 bis 90 % der ihm zur Verfügung stehenden Energie in Antriebsleistung umwandelt, sind es bei Diesel- und Benzin-Autos nur 25 bis 35 %. Das bedeutet, für die gleiche Leistung benötigt ein Verbrenner wesentlich mehr Energie als ein E-Antrieb. Dies liegt daran, dass der größte Teil der im Kraftstoff gespeicherten Energie bei der Verbrennung in Wärme umgewandelt wird. Diese wird dann ungenutzt über den Auspuff ausgestoßen. Außerdem kann in einem E-Auto die Energie, die beim Bremsen normalerweise verloren geht, teilweise wiederverwendet wird, indem der E-Motor als Generator fungiert und Strom in die Batterie zurückspeist (Rekuperation). Insgesamt sind E-Motoren also deutlich effizienter als Verbrenner-Motoren.
  • Innovative Technologie: Mit immer weiter fortschreitender Batterietechnologie vergrößert sich auch die Reichweite der E-Fahrzeuge. Zusammen mit einem stetig wachsenden Netz an Ladesäulen, ermöglicht dies mittlerweile, einen Großteil an Fahrten rein elektrisch zu bewältigen. Der bisherige Reichweitenvorteil der Verbrennerfahrzeuge wird durch fortschreitende Technologien und angepasstes Fahrverhalten in wenigen Jahren irrelevant werden.
  • Beschleunigung wie ein Sportwagen: Wer noch nie in einem E-Auto saß, ist beim ersten Mal oft überrascht in Anbetracht der prompten Beschleunigung. Dies liegt am Drehmoment des E-Motors, welches bereits bei der ersten Umdrehung voll anliegt.

Ladeinfrastruktur im Landkreis Heidenheim

Das Netz an öffentlicher Ladeinfrastruktur befindet sich im Aufbau und wird laufend erweitert. Bereits heute gibt es über 130.000 öffentlich Ladepunkte in Deutschland.

Im Landkreis Heidenheim gibt es zurzeit 194 Ladepunkte, davon sind 63 Schnellladepunkte. Eine Übersicht über die öffentliche Ladeinfrastruktur in Deutschland bietet beispielsweise das StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Derzeit stehen von Bund und Land verschiedene Förderungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen zur Verfügung. Wir informieren Sie gern, welche Förderungen für Sie in Frage kommen oder welche Möglichkeiten Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer haben, um Ihr (zukünftiges) E-Auto zu laden. Mehr Infos dazu finden Sie unter dem Punkt „Förderungen und Prämien“.

Sie sind Besitzer einer Fläche, die Sie für Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen möchten? Dann möchten wir Sie auf das FlächenTOOL aufmerksam machen. Hier können Sie Ihre Fläche unverbindlich eintragen und sie so für Unternehmen, die Ladeinfrastruktur errichten wollen, sichtbar machen.

Sie haben selbst kürzlich öffentliche Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen? Denke Sie daran, diese der Bundesnetzagentur zu melden, damit die Ladepunkte online gefunden werden können!

Förderungen (Stand: Oktober 2024)

  • BW-e-Pflegefahrzeuge
    Antragssteller: zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg
    Förderung: Neukauf vollelektrischer Kleinwägen
    Förderhöhe: bis zu 7.000 €
    Frist: derzeit kein Ende der Förderung geplant
  • BW-e-Nutzfahrzeuge
    Antragssteller: öffentliche Institutionen, Unternehmen
    Förderung: Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue sowie umgerüstete batterieelektrisch oder mit Brennstoffzellen betriebene Nutzfahrzeuge, welche überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sind
    Förderhöhe: 2.000 € bis 60.000 €, abhängig von Fahrzeugklasse sowie der zusätzlichen Inanspruchnahme einer Bundesförderung
    Frist: 31.12.2024
  • Charge@BW
    Antragssteller: öffentliche Institutionen, Unternehmen, Wohneigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg
    Förderung: Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss; 50 % der Ladepunkte können optional E-Carsharing-Fahrzeugen oder E-Taxis vorbehalten werden; vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften
    Förderhöhe: bis zu 40 % zuwendungsfähiger Aufgaben, dabei maximal 2.500 € je Ladepunkt
    Frist: 31.12.2025
  • Nichtöffentliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
    Antragssteller: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung in Deutschland
    Förderung: Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nichtöffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte (ab 50kW; DC) inkl. Netzanschlüsse auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands
    Förderhöhe: bis zu 5 Mio. €
    Frist: 01.11.2024
  • ILIS - öffentliche Straßen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
    Förderung: Errichtungs- und Netzanschlusskosten von Ladeinfrastruktur an Straßen sowie öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen
    Förderhöhe: bis zu 50 % zuwendungsfähiger Kosten, bei besonders klimafreundlichen Projekten bis zu 75 %
    Frist: 31.10. für das Folgejahr
  • E-Zonen
    Antragssteller: Land- und Stadtkreise, Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg
    Förderung: verschiedene Maßnahmen zur Privilegierung und kommunikativen Begleitung von Elektrokraftfahrzeugen, darunter Machbarkeitsstudien, Umsetzungskonzeptionen, Ladeinfrastruktur, Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge, E-Carsharing, Verkehrsleitsysteme sowie Öffentlichkeitsarbeit
    Förderhöhe: 40 % - 80 % je nach Förderbaustein
    Frist: 15.09.2024, Förderungen zu Machbarkeitsstudien wurde auf unbestimmte Zeit verlängert
  • Förderung von Linienbussen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
    Antragssteller: Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
    Förderung: Beschaffung neuer Linienbusse
    Förderhöhe: Investitionsmehrkosten im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen bei der Beschaffung sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge: 70 % für mittlere und große Unternehmen, 75 % für Kleinunternehmen; 40.000 € für Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten
    Frist: jährlich bis zum 31.10.; für das Busförderprogramm 2025 ab 01.10.2024
  • E-Taxis, -Mietwägen, -Bedarfsverkehre und –Carsharing-Fahrzeuge
    Antragssteller: Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach Personenbeförderungsgesetz sowie Carsharing-Unternehmen in Baden-Württemberg
    Förderung: Unterhaltungs-, Betriebs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge
    Förderhöhe: 3.000 €
    Frist: 31.12.2024

Weitere Förderprogramme und Aufrufe zu E-Mobilität und zur Verkehrswende allgemein listet das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf.