Elektromobilität und Ladeinfrastruktur
Die Europäische Union strebt durch den Abschluss des Pariser Klimaabkommens sowie die Unterzeichnung des „green deals“ die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 an. Klimaneutralität bedeutet, dass netto nicht mehr Treibhausgase freigesetzt werden als durch natürliche Prozesse wieder ausgeglichen werden können. Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein, Baden-Württemberg sogar schon bis zum Jahr 2040. Bis 2030 müssen nach dem Klimaschutzgesetz des Landes 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden.
Für den Verkehrssektor bedeutet das: Treibhausgasemissionen durch Fahrzeuge müssen drastisch gesenkt werden. Die Elektrifizierung des Individualverkehrs sowie die Umstellung auf elektrische Nutzfahrzeuge spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu Förderungen, Technologien und allgemein zur Elektromobilität.
Vorteile von E-Fahrzeugen
- Klimabilanz:
Schon heute haben E-Fahrzeuge eine bessere Klimabilanz als Verbrenner. Wer ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien lädt, kann die Klimabilanz seines Fahrzeugs zusätzlich erheblich steigern. - Verbesserung der Lebensqualität:
Durch saubere Luft und weniger Lärm kann die Elektromobilität vor allem in Städten und Wohngebieten zu deren Attraktivität und der Steigerung der Lebensqualität beitragen. Grund dafür ist der leise und emissionslose E-Motor. E-Autos produzieren auch weniger Feinstaub als Verbrennungsmotoren. Dies liegt daran, dass der Bremsabrieb bei E-Fahrzeugen durch Nutzung von Rekuperation (Rückgewinnung von Bremsenergie) deutlich geringer ausfällt. - Geringer Wartungsaufwand:
Da E-Motoren wesentlich weniger bewegliche Teile umfassen als Verbrennungsmotoren, sind insgesamt weniger Verschleißteile vorhanden. Dadurch sind die Fahrzeuge zuverlässiger im Betrieb als konventionelle Fahrzeuge. Ein E-Auto hat weder Schaltgetriebe, Katalysatoren, Einspritzventile, Auspuff, Zahnriemen, Vergaser, Zündkerzen usw. und benötigt keinen Ölwechsel. Insgesamt ist das E-Auto ein wartungsarmes Fahrzeug. - Kostenvorteil:
Im Betrieb sind E-Fahrzeuge wesentlich günstiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das liegt vor allem an den geringen Wartungskosten durch weniger Verschleißteile und der hohen Energieeffizienz von E-Fahrzeugen. Wer sein E-Fahrzeug mit eigenproduziertem Strom (z. B. aus der PV-Anlage) speist, bezieht noch günstiger Energie und ist außerdem unabhängig von schwankenden Strompreisen. Ausschlaggebend ist die Gesamtkostenbetrachtung über die Lebensdauer des Fahrzeugs, nicht die ausschließliche Betrachtung der Anschaffungskosten. - Hohe Energieeffizienz:
Batterieelektrische Antriebe haben einen wesentlich besseren Wirkungsgrad als Verbrennungsmotoren. Während ein E-Motor 70 bis 90 % der ihm zur Verfügung stehenden Energie in Antriebsleistung umwandelt, sind es bei Diesel- und Benzin-Autos nur 25 bis 35 %. Das bedeutet, für die gleiche Leistung benötigt ein Verbrenner wesentlich mehr Energie als ein E-Antrieb. Dies liegt daran, dass der größte Teil der im Kraftstoff gespeicherten Energie bei der Verbrennung in Wärme umgewandelt wird. Diese wird dann ungenutzt über den Auspuff ausgestoßen. Außerdem kann in einem E-Auto die Energie, die beim Bremsen normalerweise verloren geht, teilweise wiederverwendet werden, indem der E-Motor als Generator fungiert und Strom in die Batterie zurückspeist (Rekuperation). Insgesamt sind E-Motoren deutlich effizienter als Verbrennungsmotoren.
Ladeinfrastruktur
Ladeinfrastruktur im Landkreis Heidenheim (Stand Juli 2025):
| Gesamtladepunkte | 208 |
|---|---|
| Normalladepunkte (NLP) |
143 |
| Schnellladepunkte (SLP) |
65 |
Entwicklung in den vergangenen Jahren:
| NLP | SLP | gesamt | |
|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | 11 | 10 | 21 |
| 01.01.2018 | 23 | 10 | 33 |
| 01.01.2019 | 35 | 20 | 55 |
| 01.01.2020 | 43 | 30 | 73 |
| 01.01.2021 | 62 | 30 | 92 |
| 01.01.2022 | 73 | 32 | 105 |
| 01.01.2023 | 99 | 36 | 135 |
| 01.01.2024 | 122 | 48 | 170 |
| 01.01.2025 | 141 | 60 | 201 |
| 01.07.2025 | 143 | 65 | 208 |
Die Batterien von Elektrofahrzeugen werden an Ladestationen geladen, welche einen oder mehrere Ladepunkte besitzen können. An einem Ladepunkt kann jeweils ein E-Auto über ein Ladekabel verbunden und geladen werden. Eine Ladestation mit zwei Ladepunkten kann daher beispielsweise zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig laden. Ladestationen werden üblicherweise als Ladesäule oder Wallbox gebaut, wobei letztere vornehmlich dem privaten Gebrauch dient.
Das Netz an öffentlicher Ladeinfrastruktur befindet sich im Aufbau und wird laufend erweitert. Bereits heute gibt es über 175.000 öffentlich Ladepunkte in Deutschland. Über einen mehrstündigen Zeitraum können Elektrofahrzeuge über Normalladesäulen geladen werden. Schneller lassen sich die Batterien an Schnellladesäulen laden. Abhängig von der jeweiligen Ladeleistung des Fahrzeugs und der Ladestation, lässt sich das E-Auto dort in einer halben Stunde fast vollladen.
Eine Übersicht über die öffentliche Ladeinfrastruktur in Deutschland bietet beispielsweise das StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
Sie sind Besitzer einer Fläche, die Sie für Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen möchten? Dann möchten wir Sie auf das FlächenTOOL aufmerksam machen. Hier können Sie Ihre Fläche unverbindlich eintragen und sie so für Unternehmen, die Ladeinfrastruktur errichten wollen, sichtbar machen.
Sie haben selbst kürzlich öffentliche Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen? Denken Sie daran, diese der Bundesnetzagentur zu melden, damit die Ladepunkte online gefunden werden können.
Förderungen (Stand: September 2025)
Förderprogramme und Aufrufe zur Elektromobilität und zur Verkehrswende allgemein listet das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf. Die Seite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg kann weitere, hier nicht aufgeführte Förderprogramme enthalten.
E-Auto
- BW-e-Pflegefahrzeuge
Das Ministerium für Verkehr fördert die Investitionsmehrkosten für den Erwerb von E-Fahrzeugen, die ausschließlich in der stationären oder ambulanten Pflege zum Einsatz kommen. - E-Taxi
Das Ministerium für Verkehr fördert die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge.
Ladeinfrastruktur
- Charge@BW
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg und die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg. - ILIS - öffentliche Straßen
Das Land Baden-Württemberg fördert über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) den Ausbau von Ladeinfrastruktur an Straßen sowie öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen. - Quartiersgaragen
Im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) fördert das Land Baden-Württemberg die Errichtung von Quartiersgaragen. In diesen können Parkplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. - TruckCharge@BW
Das Ministerium für Verkehr fördert den Bau von Ladesäulen für Elektro-Nutzfahrzeuge wie Lastwagen sowie den Anschluss an das Spannungsnetz.
Planung und Projekte
- Klimabonus: Einzelnachweis im LGFVG
Vorhaben, die einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten, können nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit einem Klimabonus gefördert werden. - Qualifizierte Fachkonzepte und Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz
Das Land unterstützt mit dem LGVFG bei einer ganzheitlichen Verkehrsplanung im Bereich nachhaltiger Mobilität. Dafür sorgt die Förderung qualifizierter Fachkonzepte. Gefördert werden Konzepte für den Radverkehr, den Fußverkehr, die Ladeinfrastruktur, das Parken und für multimodale Knoten. Auch für Personalstellen gibt es eine Förderung.
