Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg
Ab dem 01.01.2025 sind Bauanträge ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Hierfür steht Ihnen das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa BW) zur Verfügung. Die Einreichung von Bauanträgen in Papierform, per E-Mail oder mit sonstigen Datenträgern ist ab 2025 nicht mehr zulässig.
Die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamts Heidenheim ist für die Gemeinden Dischingen, Gerstetten, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Sontheim, Steinheim sowie für die Stadt Niederstotzingen zuständig.
Bauvorhaben, die auf den Gebieten der Städte Heidenheim, Giengen und Herbrechtingen liegen, sind bei der jeweiligen städtischen Baugenehmigungsbehörde zu stellen.
Bitte sehen Sie das folgende Video vollständig an, bevor Sie Ihren ersten Antrag einreichen:
Stellen Sie nun Ihren Antrag:
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
FAQ
Wie kann ich mich als Privatperson mit der BundID ausweisen?
Erklärvideo BundID:
Erklärvideo BundID (Englisch):
Um als Privatperson einen digitalen Bauantrag über ViBa BW einzureichen, benötigen Sie ein BundID-Konto. Die BundID ist ein zentrales Konto, das von der Bundesregierung bereitgestellt wird und Ihnen den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglicht.
Schritte zur Erstellung eines BundID-Kontos:
- Besuchen Sie die Website id.bund.de.
- Wählen Sie eine der folgenden Optionen zur Verifizierung:
- Online-Ausweis (empfohlen, höchstes Vertrauensniveau)
- ELSTER-Zertifikat (substanzielles Vertrauensniveau) - Für die Nutzung des Online-Ausweises:
- Stellen Sie sicher, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist.
- Laden Sie die AusweisApp2 auf Ihr NFC-fähiges Smartphone.
- Richten Sie die App ein und ändern Sie Ihre PIN. - Folgen Sie den Anweisungen zur Identifizierung und Ergänzung Ihrer persönlichen Daten.
- Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.
- Vergeben Sie Ihre Kontodaten.
Wie kann ich mich als Unternehmensvertreter mit "Mein Unternehmenskonto" ausweisen?
Erklärvideo "Mein Unternehmenskonto":
Erklärvideo "Mein Unternehmenskonto" (Englisch):
Um bspw. als Architekt einen digitalen Bauantrag über ViBa BW einzureichen, ist ein „Mein Unternehmenskonto“ erforderlich.
Falls Sie noch kein „Mein Unternehmenskonto“ erstellt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Besuchen Sie die Website mein-unternehmenskonto.de/registrierung.
- Falls Sie Ihr vorhandenes Elster-Zertifikat nicht nutzen möchten, beantragen Sie bitte ein neues ELSTER-Organisationszertifikat.
- Halten Sie Ihre betriebliche Steuernummer bereit.
- Geben Sie alle erforderlichen Daten ein, einschließlich der Steuernummer Ihrer Organisation.
- Sie erhalten nun einen Teil der Aktivierungsdaten per E-Mail.
- Ein Aktivierungsbrief mit weiteren Daten wird per Post an Ihr Unternehmen geschickt (Zustellung dauert ca. 5 bis 10 Werktage).
- Sobald Sie beide Teile der Aktivierungsdaten haben, folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail innerhalb der angegebenen Frist.
- Laden Sie die ELSTER-Organisationszertifikatsdatei herunter.
- Mit diesem Zertifikat können Sie sich nun bei „Mein Unternehmenskonto“ anmelden.
- Nach erfolgreicher Registrierung können Sie Ihr „Mein Unternehmenskonto“ nutzen, um sich bei ViBa BW anzumelden und digitale Bauanträge einzureichen.
Welche Anträge kann ich über ViBa BW stellen?
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen
Gemeinsame Antragstellung
Das virtuelle Bauamt ViBa BW ermöglicht eine gemeinsame Antragstellung von Bauherren, Architekten und andere Beteiligten. Nach Eingang des Antrags wird die Kommunikation der Baurechtsbehörde ausschließlich mit der Person geführt, die den Antrag abschließend übermittelt hat. Diese Person allein kann alle Nachrichten, die über die ViBa BW ausgetauscht werden, einsehen und beantworten. Aus diesem Grund kann es in manchen Fällen vorteilhaft sein, wenn nicht der Entwurfsverfasser, sondern der Bauherr selbst den Antrag letztendlich digital einreicht.
Aktueller Webbrowser erforderlich
Unterlagen sprechend benennen
PDF/A-Format verwenden
Für die Einreichung sind ausschließlich Dokumente im PDF/A-Format (Portable Document Format Archivable) zulässig. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Ihre Unterlagen in diesem Format vorliegen. Dokumente in anderen Formaten werden nicht akzeptiert und müssen im PDF/A-Format nachgereicht werden.
Das PDF/A-Format ist der gesetzliche Standard für die elektronische Übermittlung und gewährleistet die Langzeitarchivierung der Dokumente. Nur Dateien in diesem Format erfüllen die rechtlichen Anforderungen und können langfristig gespeichert werden.
Dokumente als Einzeldateien hochladen
Dokumente sind einzeln und getrennt voneinander hochzuladen, auch wenn sie thematisch zusammenhängen. Dies gewährleistet eine klare Strukturierung und erleichtert die Antragsbearbeitung.
Bei der Nachreichung von Dokumenten gilt: Pro Nachricht können maximal 5 Dokumente übermittelt werden. Sollten mehr Unterlagen erforderlich sein, verteilen Sie diese bitte auf mehrere separate Nachrichten.
Weitere Hinweise zu den Unterlagen
Dokumente mit eingeschränkten Rechten oder Kennwortschutz behindern die Bearbeitung. Sie führen zu Nachforderungen und verzögern den Prozess erheblich. Reichen Sie daher nur ungeschützte Dokumente ein.
Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Dokumente mit Hyperlinks. Solche Dokumente werden gelöscht und müssen ebenfalls nachgereicht werden.
Bitte speichern Sie PDF-Pläne und sonstige Unterlagen nicht gedreht, sondern stellen Sie sicher, dass sie korrekt ausgerichtet sind.
Ggf. Vollmacht hochladen
Wenn der Bauantrag nicht vom Bauherrn selbst, sondern von einem Vertreter (z. B. Entwurfsverfasser) über ViBa BW eingereicht wird, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese muss die Berechtigung zur Verfahrensdurchführung und die Zustellungsbevollmächtigung beinhalten. Bitte laden Sie die Vollmacht im Bereich "Sonstiges" hoch. Dies gilt auch für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter bestellt haben.