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Umweltrecht
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1321
Fax 07321 321-1303

Weiterführende Links

Auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altfahrzeugen, Altholz, Altöl, Batterien und Akkus, Elektrogeräte und Elektronikgeräten, Gewerbeabfällen, Klärschlämmen und Verpackungen.                     

Abfall - Informationen und Hinweise

Jede Bürgerin, jeder Bürger und jeder Betrieb ist verpflichtet, seine Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht überwacht als untere Abfallbehörde die verschiedenen Abfallströme, insbesondere die Entsorgung und den Transport. Auch die ordnungsgemäße Beseitigung von unerlaubten Abfallentsorgungen und die sich daraus ergebende Einleitung von Bußgeldverfahren gehört zu den Aufgaben.

Das Kreisabfallwirtschaftsgesetz (KrWG) hebt die Bedeutung der Abfälle als zukünftige Rohstoffe hervor. Für Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung ist eine eindeutige Rangfolge festgelegt, die 5-stufige Abfallhierarchie:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Seit Inkrafttreten des KrWG gelten unter anderem folgende Bestimmungen:

Dabei gilt, dass folgende Abfälle von „klassischen“ gewerblichen/gemeinnützigen Sammlungen ausgeschlossen sind:

  • Abfälle zur Beseitigung (zum Beispiel Hausmüll)
  • gemischte Abfälle (zum Beispiel Sperrmüll)
  • gefährliche Abfälle (zum Beispiel Elektrogeräte, Weißgeräte, Autobatterien und Batterien)

Zur Sicherstellung einer hochwertigen Verwertung werden zum Beispiel Elektrogeräte getrennt vom Siedlungsabfall erfasst. Hierfür stehen für Privatpersonen bei den entsprechenden Sammelstellen des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs Heidenheim separate Sammelsysteme zur Verfügung. Daneben dürfen auch Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Altgeräte von Privatpersonen sammeln. Andere (wie zum Beispiel Vereine, Verbände, gewerbliche Sammler) dürfen dies nur im Auftrag von oder in Kooperation mit den bereits genannten Beteiligten.                                                                                                                                                                                                                                                                                            

Für zahlreiche „Stoffströme“ gibt es umfangreiche Vorschriften, wie sie erfasst, verwertet oder beseitigt werden müssen, um Schadstoffe in der Umwelt zu verhindern oder wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.