Ärztliche Begutachtungen
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen durch. Die Grundlage hierfür bilden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist die örtliche Zuständigkeit zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt zuständig, in dem der Hauptwohnsitz des zu Untersuchenden liegt.
Das Spektrum der Untersuchungen und Begutachtungen ist breit gefächert:
Gerichtsärztlicher Dienst
Verhandlungsfähigkeit 
Haftfähigkeit 
Betreuungsgutachten 
Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchung für Sozial- und Jugendämter
Eingliederungshilfe 
Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung 
Notwendigkeit von Hilfsmitteln 
Landesblindenhilfe 
Überprüfung der Arbeitsfähigkeit 
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi/Omnibus, zusätzlich ist immer eine augenärztliche Untersuchung notwendig)
- bei Omnibusfahrern bis Lebensalter 50 Jahre
- bei Taxifahrern bis Lebensalter 60 Jahre
Bei Verdacht auf eingeschränkte Verkehrseignung bei verkehrsauffälligen Personen
Führerschein-Wiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Weitere Untersuchungen 
Amtsärztliche Abnahme einer Blut- beziehungsweise Urinprobe sowie Abstriche der Mundschleimhaut 
Reisefähigkeit von Asylbewerbern 
Bescheinigungen für das Finanzamt
 
  
  
  
 