Kontakt

Frau Stefanie Mäckle

Kommunale Behindertenbeauftragte

Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2464
Fax 07321 321-2420
Frau Regina Bass

Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung

Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2376
Fax 07321 321-2320

Leichte Sprache

Weitere Infos in Leichter Sprache finden Sie unter der Übersicht Leichte Sprache auf dieser Internetseite.

Weitere Infos zu Corona und zum Impfen in Leichter Sprache finden Sie auf der Corona-Seite.

Beiträge von pro familia Baden-Württemberg e. V. in Leichter Sprache:

Typ Name Datum Größe
Das Recht auf eine Familie (PDF) (289 KB) 04.05.2021 289 KB
Es geht um uns! Projekt Behinderung, Sexualität und Partnerschaft (PDF) (871 KB) 04.05.2021 871 KB
Menschen-Rechte für alle (PDF) (354 KB) 04.05.2021 354 KB

Behindertenbeauftragte des Landkreises Heidenheim

Die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Heidenheim ist Ansprechpartnerin für:

  • Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige
  • Organisationen und Verbände der Behindertenhilfe
  • Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis Heidenheim


Die Aufgaben der kommunalen Behindertenbeauftragten sind:

  • Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderung vertreten (Ombudsfrau)
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern
  • Fördern einer selbstbestimmten Lebensführung
  • Beratung und Unterstützung der Selbsthilfeverbände, -institutionen, -organisationen und der Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderung
  • Beratung der Verwaltung und der politischen Gremien des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden
  • Fördern des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung
  • Beteiligung an allen Planungen, die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen
  • Unterstützung des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Ziele und Vorgaben des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der UN-Behindertenrechtskonvention