Mängelmeldung im Schornsteinfegerwesen
Feuerungsanlagen (zum Beispiel Feuerstätten, Abgasanlagen, Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke) müssen betriebssicher und brandsicher sein. Die betriebssicheren Feuerstätten prüft die jeweilig zuständige Schornsteinfegerin oder der jeweilig zuständige Schonsteinfeger in der Regel jährlich vor Ort. Werden hierbei Mängel festgestellt, wird eine Mängelmeldung der zuständigen Baurechtsbehörde zur Kenntnis und Weiterverfolgung zugesandt. Diese sorgt dann dafür, dass die Mängel in einem angemessenen Zeitraum beseitigt werden.
