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Tierschutz / Tiergesundheit / Tierarzneimittelrecht
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89518 Heidenheim an der Brenz
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Biogasanlagen – Zulassung beantragen

In landwirtschaftlichen Biogasanlagen wird zur Herstellung von Biogas pflanzliches Material gemeinsam mit Gülle und Mist durch Bakterien anaerob abgebaut. Als Endprodukt wird ein als Gärrest oder Fermentationsrückstand bezeichneter Dünger produziert. Das bei der Vergärung entstandene Biogas wird in der Regel vor Ort in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Das Gas kann jedoch auch gereinigt ins Erdgasnetz eingespeist werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Biogasanlagen in denen tierische Nebenprodukte einschließlich Küchen- und Speisereste als Substrat eingesetzt werden, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit veterinärrechtlich zugelassen werden. Weitere Anforderungen entstehen durch baurechtliche und umweltrechtliche Auflagen.

Verfahrensablauf

Bei Neuerstellung einer Biogasanlage erfolgt im Rahmen des Bauantrages eine veterinärrechtliche Einschätzung durch den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Meldung der Fertigstellung und Inbetriebnahme oder des Einsatzes von tierischen Nebenprodukten in eine bestehende Biogasanlage erfolgt unmittelbar bei Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Heidenheim. Hierfür können Sie den Onlineantrag über service-bw nutzen.

Fristen

Biogasanlagen in denen tierische Nebenprodukte als Substrat eingesetzt werden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit veterinärrechtlich zugelassen werden.

Erforderliche Unterlagen

Grundriss, aus dem Folgendes ersichtlich sein muss:

  • Lage der Biogasanlage
  • Lage und Art der Stallungen der eigenen Tierhaltung
  • Betriebswege:
    • zur Beschickung der Biogasanlage (einschließlich unterirdischer Leitungen)
    • zur Versorgung der Nutztiere
    • Lage eines geeigneten Waschplatzes zur Fahrzeug-/ Behälterreinigung und -desinfektion
  • Prozessbeschreibung der Biogasanlage anhand eines Flussdiagramms
  • Aufstellung über Zulieferer von Einsatzstoffen (Art, Name/ Anschrift, Menge)
  • Aufstellung über Abnehmer von Gärresten (Name, Anschrift)
  • Eigenkontrollplan:
    • Schädlingsmonitoring (Plan + Dokumentation)
    • Reinigungs-/ Desinfektionskontrollen
    • Inspektionen

Kosten

Die Kosten werden nach Aufwand und Zeit berechnet, in der Regel 140 Euro (die Zeitgebühr beträgt 14 Euro je angefangene Viertelstunde).

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Landratsamt Heidenheim 23.08.2023