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Nach Geflügelpestfall im Landkreis Dillingen: Landkreis Heidenheim gliedert Schutzzone in Überwachungszone ein

Nach Anpassung der Allgemeinverfügung des Landkreises Dillingen nach Ablauf der Mindestdauer von 21 Tagen bei hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) hat auch der Landkreis Heidenheim seine Allgemeinverfügung angepasst. Die Anpassung besagt im Wesentlichen, dass die bisherige Schutzzone mit Wirkung zum 2. Februar 2024 in die Überwachungszone eingegliedert wird.

In der Überwachungszone sind die in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Heidenheim zum Schutz vor der Geflügelpest vom 11.01.2024 für die Überwachungszone bezeichneten Regelungen bis auf Weiteres einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe nach wie vor aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen (Anzahl der pro Tag gelegten Eier/Veränderung der Tierzahl) per E-Mail an das Veterinäramt an veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de zu melden, insofern sie dies bisher noch nicht getan haben

Die angepasste Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heidenheim.de/aktuelles/oeffentliche+bekanntmachungen+und+oeffentliche+bekanntgaben nachzulesen

16/2024

(Erstellt am 01. Februar 2024)