Europäischer Sozialfonds im Landkreis Heidenheim – Mittelausschreibung für das Jahr 2025
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) sollen die soziale Teilhabe gefördert und die Beschäftigungschancen verbessert werden. In der neuen Förderperiode 2021-2027 stehen dem Landkreis Heidenheim für das Jahr 2025 im Rahmen der regionalisierten Förderung für Projekte ungebundene Mittel in Höhe von 165.000 Euro zur Verfügung.
Mit der ESF-Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2025 hat der regionale Arbeitskreis Ziele und Zielgruppen festgelegt. Demnach können Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen sowie weitere potentiell benachteiligte Zielgruppen mit oft multiplen Problemlagen gefördert werden. Als Zielgruppe wurden folgende Personengruppen festgelegt:
·Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung
·Langzeitarbeitslose, insbesondere Frauen
·ausländische Arbeitslose, insbesondere Frauen
·Arbeitslose unter 25 Jahren, insbesondere Männer
·Arbeitslose aus Asylherkunftsländern, insbesondere Männer
·Arbeitslose über 55 Jahren
·Schulabbrecher, insbesondere männliche
Für die Förderung im Rahmen des ESF gilt der Grundsatz, dass die Querschnittsziele Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit unterstützt werden müssen. Ebenso ist ein hoher Innovationsgehalt der Maßnahmen gewünscht.
Projektförderanträge können bis spätestens 31. Mai 2024 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Weitere Informationen zur ESF-Antragstellung sind im Internet unter www.esf-bw.de und im ausführlichen Förderaufruf unter www.landkreis-heidenheim.de unter Publikationen zu finden. Außerdem steht Stephanie Geiger, Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Heidenheim, unter Tel. 07321/321-2563 zur Verfügung.
44/2024