Kontakt

Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
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Fax 07321 321-2211
Frau Diana Prutzer
Felsenstraße 36 (Haus A)
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Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich jetzt auch online möglich

Wer im Landkreis Heidenheim wohnt und im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie arbeitet, ist vor der Aufnahme dieser Tätigkeit verpflichtet, an einer Erstbelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) teilzunehmen. In dieser Belehrung wird über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln informiert und darüber aufgeklärt, bei welchen Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot besteht. Ziel der Belehrung ist die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu vermeiden.

Die Belehrung fand bisher im Gesundheitsamt Heidenheim in Präsenz statt. Nun gibt es auch ein digitales Angebot. Zudem kann die anfallende Gebühr online beglichen werden. Die Bescheinigung über die Teilnahme wird anschließend per Email zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Bei der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein und ist beim Arbeitgeber aufzubewahren.

Termine für eine Teilnahme in Präsenz können unter 07321 321-2600 vereinbart werden, ebenso Einzeltermine mit einem Dolmetscher in Präsenz. Alle Informationen zur Online-Teilnahme an der Erstbelehrung und zur Teilnahme in Präsenz finden sich auch unter "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragen".

Zwei Nachweishefte zur Belehrung im Lebensmittelbereich liegen auf einem Tisch.
Landkreis Heidenheim: Die Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich jetzt auch online möglich.
 

139/2023

(Erstellt am 03. August 2023)