Kontakt

Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2297
Fax 07321 321-2211
Frau Diana Prutzer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2202
Fax 07321 321-2211

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert: Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)

Pflegende Angehörige benötigen hin und wieder eine Auszeit. Um diese Zeit überbrücken zu können, haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen und stunden- oder tageweise eine Ersatzpflege zu organisieren. Diese Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Ehrenamtliche, Nachbarn oder Angehörige erfolgen.

Die dafür entstandenen Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.612 Euro jährlich von der Pflegekasse erstattet.

Wird im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können 806 Euro dieser Leistung in die Verhinderungspflege übertragen werden. Damit erhöht sich der Jahresbetrag auf 2418 Euro.

Ein paar Besonderheiten gibt es zu beachten: Bei tageweiser Verhinderungspflege – davon spricht man, wenn die Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaubs mehr als acht Stunden täglich verhindert ist – wird das vorher bezogene Pflegegeld für diese Tage um 50 Prozent gekürzt. Wird die Ersatzpflege durch Personen sichergestellt, die mit dem/der Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Verhinderungspflege höchstens in Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldanspruchs gewährt. Zusätzliche Aufwendungen der nahestehenden Ersatzpflegeperson (z. B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten) können jedoch auf Nachweis ebenfalls bis 1.612 Euro erstattet werden.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Die Kosten für eine Verhinderungspflege können bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Allerdings können die weiter zurückliegenden Kosten nur dann erstattet werden, wenn die Ausgaben, z. B. über eine Rechnung, nachgewiesen werden können.

Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de

30/2024

(Erstellt am 19. Februar 2024)