Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert: Entlastungsbetrag von 2023 noch nutzen
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit. Wird der Betrag monatlich nicht abgerufen, spart er sich bei der Pflegekasse an und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die angesparten Entlastungsleistungen von 2023 können noch bis zum 30. Juni 2024 genutzt werden, dann verfallen sie.
Wichtig: Die Leistungen sind zweckgebunden und können nur für Dienste genutzt werden, die eine besondere Anerkennung haben. Eine Liste der anerkannten Dienstleister gibt es beim Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse. Die Original-Rechnungen der Anbieter müssen dann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Folgende Aufwendungen können damit erstattet werden:
1. Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege Angebote zur Unterstützung im Alltag und im Haushalt (z. B. einige Nachbarschaftshilfen oder haushaltsnahe Dienstleister) Leistungen der ambulanten Pflegedienste zur Betreuung und Entlastung
2. Angebote zur Unterstützung im Alltag und im Haushalt (z. B. einige Nachbarschaftshilfen oder haushaltsnahe Dienstleister)
3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste zur Betreuung und Entlastung
Beispiele für die Verwendung sind: stundenweise Betreuung zuhause, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt, Hauswirtschaftliche Hilfen, nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (z. B. Hilfe beim Duschen).
Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
14/2024