Kontakt

Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2297
Fax 07321 321-2211
Frau Diana Prutzer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2202
Fax 07321 321-2211

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert

Zuzahlungsbefreiung

Für verordnete Medikamente und Behandlungen, für Hilfsmittel, Inkontinenzversorgung oder einem Krankenhausaufenthalt müssen meist gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen geleistet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Innerhalb eines Kalenderjahres müssen 2 Prozent des zu berücksichtigenden Familien-Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet werden, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, können Versicherte Originalquittungen und Kopien der Einkommensnachweise zusammen mit einem Antrag, der bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich ist, einreichen. 

Alternativ kann bei einigen Krankenkassen der Betrag in Höhe der jeweiligen Zuzahlungsgrenze im Voraus eingezahlt werden. Die Krankenkasse befreit den/die Antragsteller dann sofort von weiteren Zuzahlungen. Dadurch wird das Sammeln der Belege erspart. Sollten die Zuzahlungen in dem Jahr dann doch geringer ausfallen, kann der gezahlte Betrag jedoch nicht zurückerstattet werden.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.

Sonstige Regelungen:

Anträge können auch bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Zuviel gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.

Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de

Landratsamt, Felsenstraße 36, Gebäude A, Zimmer A 015

168/2023

(Erstellt am 27. September 2023)