Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert
Pflege und Beruf vereinbaren - Für Angehörige sorgen und erwerbstätig sein
Jeder Mensch kann zu jeder Zeit pflegebedürftig werden. Rund zwei Drittel der Pflegenden sind im erwerbsfähigen Alter.
Nahe Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit ohne Ankündigung fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern, unabhängig von der Größe des Unternehmens und ist ein einmaliger Anspruch. Die Tage können sich Angehörige auch teilen, müssen aber zusammenhängend genommen werden, nicht einzeln über das Jahr verteilt. Für diese Zeit können bei der Pflegeversicherung des/der Pflegebedürftigen Lohnersatzleistungen beantragt werden.
Für eine langfristige Pflege naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 2 können Berufstätige bis zu sechs Monate Pflegezeit (Freistellung) in Anspruch nehmen – ohne Bezüge aber sozialversichert und mit Kündigungsschutz (gesetzlicher Anspruch nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten).
Zusätzlich gibt es einen Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Familienpflegezeit mit der Möglichkeit einer Arbeitszeitreduzierung bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden (Dies gilt für Arbeitgeber mit mehr als 24 Beschäftigten). Während dieser Zeit haben Beschäftigte ebenfalls einen Kündigungsschutz. In beiden Fällen hat der/die Antragsteller*in nach Anlauf der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit wieder Anspruch auf den ursprünglichen Arbeitsumfang.
Zudem gibt es einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen in Höhe von 50 % des fehlenden Nettolohnes (Beantragung der Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten).
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
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141/2023