Ansteckende Krankheiten – Information und Beratung
Im Fachbereich Gesundheit erhalten Sie Informationen zu ansteckenden Krankheiten und wie Sie sich schützen können. Sollten Sie betroffen sein, klären wir in einem Gespräch mit Ihnen, wie Sie andere Menschen vor einer Infektion schützen können. Auch in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen und anderen) bieten wir Beratung zum Umgang mit ansteckenden Krankheiten.
Die Meldung und der Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Die behandelnden Ärzte müssen den Verdacht oder die Erkrankung an einer meldepflichtigen Krankheit beim zuständigen Gesundheitsamt, im Landkreis Heidenheim beim Fachbereich Gesundheit, anzeigen, die Labormediziner müssen den Erregernachweis melden. Der Fachbereich Gesundheit gibt diese Meldungen an das Landesgesundheitsamt Stuttgart weiter. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung der Infektionsquelle und das Einleiten von geeigneten Vorbeugemaßnahmen zum Schutz der Betroffenen und ihrer Umgebung.