Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Kreisrätinnen und Kreisräte). Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Mehr Informationen zum Kreistag und seinen Ausschüssen finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Die Kreistagsmitglieder finden darüber hinaus Detailinformationen im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems.
Die Zuständigkeiten des Kreistags, der beschließenden Ausschüsse und des Landrats im Landkreis Heidenheim ergeben sich aus der Hauptsatzung des Landkreises Heidenheim. Die Vorbereitung und Organisation der Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse liegt bei der Geschäftsstelle Kreistag im Landratsamt Heidenheim.