Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis nachgewiesen: Landkreis Heidenheim von Überwachungszone betroffen
In einem Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis mit rund 15.000 Tieren ist die sogenannte Geflügelpest nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises hat Sofortmaßnahmen ergriffen und die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Tötung der Tiere des betroffenen Bestandes veranlasst und die Kadaver der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
Um den betroffenen Betrieb wurden gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben per Allgemeinverfügung eine Schutzzone (Radius 3 km) und eine Überwachungszone (Radius 10 km) eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Der Landkreis Heidenheim ist von der Überwachungszone betroffen. Eine angehängte Karte visualisiert den betroffenen Bereich. In diesem liegen 240 Betriebe mit ca. 28.000 Stück Geflügel.
Fälle von Geflügelpest sind im Landkreis Heidenheim aktuell nicht aufgetreten, alle Tierbestände waren bislang bei der Kontrolle unauffällig. Um die weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, erlässt das Landratsamt des Landkreises Heidenheim voraussichtlich noch heute seinerseits eine Allgemeinverfügung. Diese besagt insbesondere, dass eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Überwachungszone angeordnet wird. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen (Anzahl der pro Tag gelegten Eier/Veränderung der Tierzahl) per E-Mail an das Veterinäramt an veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de zu senden. Es wird aber zurzeit keine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis geben. Die Allgemeinverfügung ist nach Erlass auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heidenheim.de/oeffentliche-bekanntmachungen (hier unter Allgemeinverfügungen) einsehbar.
Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim verweist darauf, dass Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zudem wird auf die grundsätzliche Meldepflicht für jegliche Art von Geflügelhaltung ab dem ersten Tier verwiesen. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Die Haltung kann mit dem „Antrag für die Registrierung von Tierhaltungen“ (in die Suche unter www.landkreis-heidenheim.de eingeben) dem Veterinäramt gemeldet werden.
Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen, beziehungswiese tote Wildvögel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen bzw. Funde dem Veterinäramt des Landkreis Heidenheim (Tel. 07321 321-2601 sowie außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail: veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de) melden. Auch ein Kontakt von Hunden mit toten oder kranken Vögeln sollte vermieden werden.
Weitere aktuelle Informationen zum nachgewiesenen Fall der Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich unter www.alb-donau-kreis.de. Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ((MLR) unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/ sowie des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ zu finden.
175/2025
