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Bus-Aktion macht auf Fetales Alkoholsyndrom (FASD) aufmerksam

Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September

Seit dem 09.09.1999 findet jährlich der Tag des alkoholgeschädigten Kindes statt. Dieser hat sich zum Ziel gesetzt, auf das Thema FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder = Fetale Alkoholspektrumstörung) aufmerksam zu machen. Auch eine Arbeitsgruppe zum Thema FASD im Landratsamt Heidenheim bestehend aus dem Kommunalen Suchtbeauftragten, den Frühen Hilfen, der Kindergartenfachberatung des Landkreises Heidenheim, dem Gesundheitsamt und der Schulsozialarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Thema in die Öffentlichkeit und auch an die Schulen zu bringen.

Jährlich werden in Deutschland über 3.000 Kinder mit dem Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms und circa 10.000 weitere Kinder mit partiellen FAS-Schäden geboren – ausgelöst durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Damit ist FASD in Deutschland die häufigste nicht genetisch bedingte Behinderung bei Neugeborenen. Dabei wäre FASD zu 100 % vermeidbar, wenn Frauen in der Schwangerschaft keinen Schluck Alkohol trinken. Allerdings verzichten nur zwei von zehn Frauen nach Angaben des Vereins FASD Deutschland komplett auf Alkohol in der Schwangerschaft.

Durch Aufklärungsarbeit können schon früh die Weichen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten gestellt werden. Um eine noch größere Aufmerksamkeit zu diesem Thema zu erreichen, hat die Arbeitsgruppe zum Thema FASD im Landratsamt Heidenheim gemeinsam mit der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) Heidenheim eine Bus-Aktion gestartet. Dabei werden drei Monate lang in Bussen der Heidenheimer Verkehrsgesellschaft Plakate zum Thema FASD zu sehen sein. Ein Dank gilt dabei der SBK Heidenheim, die die Aktion als Hauptsponsor finanziell unterstützt. „Auch uns liegt die präventive Arbeit der Plakataktion sehr am Herzen“, so die SBK Heidenheim.

Weitere Informationen zur Fetalen Alkoholspektrumstörung finden sich unter anderem auf der Homepage des FASD Netzwerks Nordbayern e.V. unter www.fasd-netz.de oder der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. unter www.aeggf.de. Bei Fragen zu FASD helfen beispielsweise Susanne Sommer von der FASD Hilfe Baden-Württemberg unter Tel. 0151 67 24 70 31 oder per E-Mail an sommer@fasd-hilfe.de oder auch die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landkreises Heidenheim, Stefanie Mäckle, unter Tel. 07321 321-2464 oder per E-Mail an s.maeckle@landkreis-heidenheim.de sowie ihre Kollegin Regina Bass unter Tel. 7321 321-2376 oder per E-Mail an r.bass@landkreis-heidenheim.de gerne weiter.

Ein Plakat zeigt 3 schwangere Frauen, die zu Alkoholverzicht in der Schwangerschaft aufrufen.
Laura Seibold/SBK: Plakataktion in den Bussen der HVG macht auf das Thema FASD aufmerksam.

156/2024

(Erstellt am 02. September 2024)