Stabsstelle Revision und Prüfung
Nach der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung sind die Landkreise zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern verpflichtet. Die Hauptaufgaben der Stabsstelle Revision und Prüfung ergeben sich damit vor allem aus den §§ 110 bis 112 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, wie insbesondere die
- örtliche Prüfung und Innenrevision der Landkreisverwaltung (Prüfung des Jahresabschlusses und Einhaltung des Haushaltsrechts),
- örtliche Prüfung und Innenrevision der Eigenbetriebe des Landkreises (Prüfung des Jahresabschlusses und Einhaltung des Eigenbetriebsrechts),
- Aufgaben im Auftrag der Rechtsaufsicht, das heißt überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung von 12 Wasserverbänden und einer Gemeinde mit weniger als 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.