Private und gewerbliche Tierhaltung
Wir beraten Sie in allen Fragen der tierschutzgerechten Tierhaltung sowie zum Tierschutz bei Privat- und Hobbytierhaltungen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Zu den privaten und Hobbytierhaltungen zählen insbesondere das Halten von Katzen und Hunden sowie das Halten von Kleinsäugern wie zum Beispiel Kaninchen, Hasen und Meerschweinchen. Daneben umfasst die private Tierhaltung auch das Halten von Pferden, Vögeln, Reptilien und Zierfischen.
Tierquälerei
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht gehalten und gepflegt werden und dürfen nicht gequält, ausgesetzt oder getötet werden. Wenn Sie beobachten, wie Tiere gequält, schlecht gehalten oder vernachlässigt werden oder wenn Sie hierfür einen begründeten Verdacht haben, informieren Sie die örtliche Polizeidienststelle oder den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Heidenheim (wenn sich der Ort der schlechten Tierhaltung im Landkreis Heidenheim befindet).
Haltung von Kampfhunden
Verhaltensprüfung für Kampfhunde
Zu den privaten Hundehaltungen gehört auch das Halten von Kampfhunden. Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann widerlegt werden. Die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, trifft die Ortspolizeibehörde. Um diese Entscheidung sachgerecht treffen zu können, veranlasst sie eine Verhaltensprüfung des Hundes. Für die Durchführung von Verhaltensprüfungen für Kampfhunde ist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz zuständig (Gebühr: 15 Euro je angefangene Viertelstunde zuzüglich Kosten der Polizei, in der Regel zwischen 160 und 200 Euro).
Gewerbliche Tierhaltungen
Über das für jede Tierhaltung grundsätzlich geltende Tierschutzgesetz hinaus gibt es strenge Haltungsvorschriften für Nutztiere, insbesondere Kälber, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Legehennen. Dies gilt sowohl für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, einschließlich Pferdehaltungen, als auch für andere gewerbliche Tierhaltungen, wie zum Beispiel Reit- und Fahrbetriebe, Tierzuchten oder Wildparks, Zoos und Zirkusbetrieben.
Regelmäßige Kontrollen
Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist die für den Tierschutz und damit auch für die Überprüfung der gewerblichen Tierhaltungen zuständige Behörde. Nur das Landratsamt Heidenheim besitzt die notwendigen gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle von Tierhaltungen und zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Missstände. Zu den gesetzlichen Befugnissen gehören unter anderem auch das Betretungs- und das Auskunftsrecht. Die Kontrollen der landwirtschaftlichen und der anderen gewerblichen Tierhaltungen finden unangemeldet durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des Landratsamtes Heidenheim, erforderlichenfalls zusammen mit der Polizei, statt.