Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Fragen, Ärger, Stress, Sorgen?
Hier ist der richtige Ort für Rat und Unterstützung in Fragen der Erziehung und bei Problemen in der Familie, wenn’s nicht mehr weitergeht. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, hören zu und suchen nach gemeinsamen Wegen.
Wer sich an uns wenden kann:
- Eltern mit allgemeinen Erziehungsfragen
- junge Familien mit Kleinkindern, Kindern im Vorschulalter und im Schulalter
- Jugendliche
- Trennungsfamilien
- Alleinerziehende/getrennt Erziehende
- Patchwork- und Regenbogenfamilien
- alle, die an ihrem Zusammenleben etwas verändern wollen
Hinweis: Mitarbeitende der Beratungsstelle bieten regelmäßig Kurse für Kinder aus Trennungsfamilien und Eltern in Trennung an. Haben Sie Interesse? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Angebote.
Wer kommt zu uns?
Gründe zur Anmeldung gibt es viele. Oft geht es um Schwierigkeiten
- im Gefühlsbereich (zum Beispiel Ängste),
- mit der Konzentration oder Leistung,
- im Verhalten
oder um Konflikte in der Familie.
Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene
Egal, worum es geht: Um Liebe, Ausbildung, Medien oder etwas anderes – wir nehmen Dich und Deine Fragen ernst!
Vielleicht steckst Du in einer schwierigen Situation und weißt nicht weiter?
Anrufen und Termin vereinbaren – oder erstmal die Online-Beratung ausprobieren.
Das Team – wer wir sind
Die Mitglieder unseres Teams haben Sozialpädagogik, Diplom-Pädagogik oder Psychologie studiert und haben alle eine Zusatzausbildung in systemischer Familientherapie.
Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht – auch Ämtern gegenüber.
Insoweit erfahrene Fachkraft
Wir beraten und unterstützen als insoweit erfahrene Fachkräfte gem. §§ 8a (4) und 8b (1) SGB VIII Institutionen und Personen, die Kontakt mit Kindern haben, wenn der Verdacht auf eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen besteht. Neben einer umfassenden Gefährdungseinschätzung ist es auch Inhalt der Beratung, weitere Schritte und Angebote zu entwickeln, um das Kindeswohl sicherzustellen. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt stets in anonymisierter Form. Die Verantwortung für die Schritte nach der Einschätzungsberatung verbleibt bei der beratenden Institution oder Person.