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Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024

Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024

Im Jahr 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Auch das Europäische Parlament wird im Jahr 2024 gewählt.

Den Wahltag für die Wahl des Europäischen Parlaments hat die Bundesregierung auf den 9. Juni 2024 festgelegt.

Auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sind zahlreiche Informationen zur Europawahl eingestellt. Informationen können auch über den Internetauftritt der Bundeswahlleiterin abgerufen werden. Das Europäische Parlament hat ebenfalls Informationen zur Wahl sowie zu den Leistungen der EU ins Netz gestellt.

Als Wahltag für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen ebenfalls der 9. Juni 2024 bestimmt.

Zu den Kommunalwahlen finden sich auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg umfangreiche Informationen.

Im Zuge der Kommunalwahlen ist auch der Kreistag des Landkreises Heidenheim neu zu wählen. Der Kreistag entscheidet als Vertretung der im Landkreis wohnenden Menschen über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises.

In den Kreistag des Landkreises Heidenheim sind insgesamt 40 Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen. Dazu ist der Landkreis in folgende sechs Wahlkreise eingeteilt, wobei die Zahl der zu wählenden Mitglieder für jeden Wahlkreis festgelegt ist:

  • Wahlkreis 1 - Heidenheim (15 Sitze)
  • Wahlkreis 2 - Giengen, Hermaringen (7 Sitze)
  • Wahlkreis 3 - Herbrechtingen (4 Sitze)
  • Wahlkreis 4 - Königsbronn, Nattheim (4 Sitze)
  • Wahlkreis 5 - Gerstetten, Steinheim (6 Sitze)
  • Wahlkreis 6 - Sontheim, Niederstotzingen, Dischingen (4 Sitze)

Die Wählerinnen und Wähler sind in dem Wahlkreis wahlberechtigt, in dem sie ihre Hauptwohnung haben. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Kreistages in ihrem Wahlkreis zu wählen sind.

Wahlvorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern werden von den Parteien und Wählervereinigungen für jeden Wahlkreis gesondert aufgestellt.

Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags konnten bis zum 28. März 2024, 18 Uhr eingereicht werden. Für die sechs Wahlkreise des Landkreises Heidenheim wurden insgesamt 42 Wahlvorschläge von neun Wahlvorschlagsträgern mit insgesamt 289 Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht.

Der Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl hat in der öffentlichen Sitzung am 9. April 2024 alle eingereichten Wahlvorschläge ohne jegliche Einschränkung zugelassen.

Folgende Wahlvorschläge wurden in den einzelnen Wahlkreisen in der jeweiligen Reihenfolge zugelassen:

Die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern sind ab dem 15. April 2024 in der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge auf der Homepage des Landkreises Heidenheim einsehbar.