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Herr Tobias Mayer
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Frau Diana Prutzer
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Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert zur Vorsorgevollmacht

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder altersbedingt in die Lage kommen, seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Oftmals müssen dringende Entscheidungen über Behandlung und Versorgung getroffen sowie Aufenthalts- und Kostenfragen geregelt werden. Entgegen einer weitläufigen Annahme sind nahe Verwandte wie Ehegatten und Kinder nicht automatisch vertretungsberechtigt. (Ausnahme bildet das 6-monatige Notvertretungsrecht für Ehegatten, allerdings nur für Entscheidungen der Gesundheitssorge.)

Wurde keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss über das Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Das Betreuerbestellungsverfahren ist oftmals sehr zeitaufwendig und verursacht Kosten. Deshalb sollte rechtzeitig mit einer Vollmacht Vorsorge getroffen werden. So können im Ernstfall die eigenen Wünsche und Interessen in finanziellen und persönlichen Belangen berücksichtigt werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Personen mit der rechtlichen Vertretung beauftragt werden. Es wird schriftlich festgelegt, in welchem Rahmen der oder die Bevollmächtigte vertreten darf. Ebenso sollte klar bestimmt sein, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig ist, damit Bevollmächtigte so lange handlungsfähig bleiben, bis sie von den Erben abgelöst werden. Empfohlen wird, ergänzend eine Bankvollmacht zu erteilen. Eine sicher aufbewahrte Vorsorgevollmacht schützt vor Missbrauch, muss Bevollmächtigten für den Bedarfsfall jedoch zugänglich sein.

Durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht kann vermieden werden, dass vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden muss. Entsprechende Formulare finden sich auf der Homepage des Landratsamts Heidenheim, auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz oder des Betreuungsvereins Heidenheim e. V. Dieser bietet eine kostenlose Beratung unter Tel. 07321 943060 an. In bestimmten Fällen ist eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich (z. B. bei Haus- und Grundbesitz). Dann kann man sich auch direkt an einen Notar wenden.


Wir beraten Sie gerne!

Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim

37/2025

(Erstellt am 10. März 2025)