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Frau Diana Prutzer
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Baumschnittförderung wird fortgeführt

Erhalt und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg sollen unterstützt werden

Das Land Baden-Württemberg setzt den Erhalt der regionaltypischen Streuobstbestände fort und fördert auch in den kommenden drei Jahren von 2026 bis 2028 den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen. Im Landkreis Heidenheim haben bereits in der Förderperiode 2020 bis 2025 zahlreiche private Wiesenbesitzer und Landwirte vom Baumschnittförderprogramm profitiert. Auch örtliche Obst- und Gartenbauvereine beantragten erfolgreich die Prämie.

Grundsätzlich richtet sich das Förderprogramm an Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Betriebe. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen, sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt als auch der Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Ziel des Programms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung wertvoller Biotope und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.

Pro fachgerechtem Schnitt (Pflege- und Erziehungsschnitt) soll ein Zuschuss in Höhe von 18 Euro pro Baum gewährt werden. Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden.
 
Anträge können bei dem Regierungspräsidium gestellt werden, in dessen Regierungsbezirk der Antragstellende seinen Wohnsitz hat. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Heidenheim stellen Anträge beim Regierungspräsidium Stuttgart. 

Der Sammelantrag ist einmalig bis zum Stichtag 15. Juni 2026 beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen. Wer bereits Baumschnitte im ersten Schnittzeitraum (1. Februar 2026 - 15. April 2026) geltend machen möchte, muss den Antrag zwingend bis zum 15. Januar 2026 einreichen.

Das Formular zur Sammelantragstellung, detaillierte Hinweise zum Programm und dem Förderverfahren sowie Ansprechpersonen sind auf der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst zu finden.

204/2025

(Erstellt am 15. Dezember 2025)