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ELR-Zuschüsse von insgesamt 2.362.955 Euro gehen in den Landkreis Heidenheim

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) gehen im Jahr 2026 Zuschüsse von insgesamt 2.362.955 Euro in den Landkreis Heidenheim. Insgesamt werden 18 Projekte gefördert. Damit wird ein Investitionsvolumen in Höhe von 13.906.438 Euro angestoßen.

„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Erfolgsmodell und seit über 30 Jahren ein Garant für Verlässlichkeit, Fortschritt und Zukunft. Wir setzen mit dem Förderprogramm im Ländlichen Raum wichtige Impulse in den Bereichen der Innenentwicklung, Wohnen, Grundversorgung und Arbeiten. Damit ist das ELR ein vielseitiges und wichtiges Instrument, damit unsere Dörfer lebensfähig und lebenswert bleiben. Wir stellen insgesamt 112,4 Mio. Euro bereit, um den Ländlichen Raum weiter attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Das ist ein starkes Signal für den Strukturerhalt und ein klares Bekenntnis zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse unabhängig vom Wohnort. Kaum einer anderen Region in Europa gelingt es, diese Gleichwertigkeit über das gesamte Land sicherzustellen. Hierauf können wir in Baden-Württemberg stolz sein. Mit dem ELR gehen wir die Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam und gezielt an“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Februar) in Stuttgart anlässlich der Entscheidung der alljährlichen Programmentscheidung des ELR.

Seit über 30 Jahren ein Plus an Zukunft für den Ländlichen Raum
Die positive Entwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren getragen. Das ELR steht für eine verlässliche Unterstützung des Ländlichen Raums in wesentlichen, strukturellen Aspekten.
In den eng miteinander verzahnten ELR-Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen werden so auch in diesem Jahr wieder mehr als 1.100 strukturell bedeutsame Vorhaben gefördert.„Das ELR zeigt, welch unterschiedliche Ideen und Projekte durch das ELR ermöglicht werden. Die Projekte sind beispielhaft dafür, was durch Fleiß, Kreativität und Gestaltungswillen alles möglich ist. Deshalb lassen wir den Gemeinden, den Unternehmen und Privatpersonen bei dem angebotenen Förderspektrum bewusst viele Freiheiten“, betonte Minister Hauk. Vor Ort werde es schließlich am offensichtlichsten, was fehlt, was in neuer Form benötigt wird und welche Möglichkeiten zur Verbesserung auch wirklich realisierbar sind.

Das ELR als Mittel gegen Wohnraummangel
Zeitgemäßer Wohnraum ist seit Jahren im Ländlichen Raum ein Thema zunehmender Bedeutung. Die vielen Projektanträge im Bereich Wohnen zeigen deutlich, dass nach unterschiedlichsten Lösungen gesucht wird, dem Mangel an Wohnraum Abhilfe zu schaffen. So entstehen beispielsweise in Baulücken Mehrfamilienhäuser in moderner Holzbauweise, leerstehende Scheunen werden zu neuem Wohnraum und freie Gewerbeimmobilien werden modernisiert. „Von der aktuellen Programmentscheidung profitieren insgesamt über 1.400 Wohneinheiten. Da diese Vorhaben fast alle in Ortsmitten liegen, tragen sie auch zur Stärkung der ökonomisch und ökologisch bedeutsamen Innenentwicklung bei“, betonte Minister Hauk. Dies helfe zudem, Flächenversiegelung von landwirtschaftlichen Böden zu vermeiden.
Dies gilt auch für die 25 kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen, die in diesem Jahr von einer Förderung durch das ELR profitieren.Sie verbessern in den jeweiligen Gemeinden das Ortsbild und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Außerdem entstehen dadurch zum Teil neue Bau- und Entwicklungsflächen.

Ein klarer Gewinn für die heimische Wirtschaft
Eine gute Strukturentwicklung muss neben angemessenen Lebensbedingungen auch eine funktionierende Wirtschaft und gute Arbeitsbedingungen mitberücksichtigen. „Eine umfassende Grundversorgung, krisensichere Arbeitsplätze und attraktive Gemeinschaftseinrichtungen sind wesentliche Standortfaktoren. Auch diese Aspekte hat das ELR im Blick. In diesem Jahr profitieren 39 Projekte zur Stärkung der Grundversorgung von einer Förderung aus dem ELR-Programm. Die insgesamt 181 Vorhaben im Förderbereich „Arbeiten“ (Gewerbeförderung) lösen unter anderem bei Handwerksunternehmen und in der Hotellerie ein Investitionsvolumen von nahezu 215 Millionen Euro aus. Das sind Investitionen, die der baden-württembergischen Wirtschaft im Ländlichen Raum gerade jetzt einen wichtigen Schub geben“, ergänzte Minister Hauk.

Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 26.02.2026. Die Vollständige Pressemitteilung findet sich hier.

(Erstellt am 26. Februar 2026)