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Herr Tobias Mayer
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Frau Diana Prutzer
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Der Pflegestützpunkt informiert: Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Versicherte

Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Medikamente, Behandlungen, Hilfsmittel, Inkontinenzversorgung oder Krankenhausaufenthalte können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von diesen Zuzahlungen möglich.

Die sogenannte Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder. Für chronisch Kranke halbiert sich dieser Wert auf 1 Prozent. Wird diese Grenze erreicht, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Befreiung beantragen. Dafür müssen die gesammelten Originalbelege über geleistete Zuzahlungen sowie entsprechende Einkommensnachweise bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den errechneten Jahresbetrag der Zuzahlungsgrenze auch im Voraus zu entrichten. Dies erspart das aufwendige Sammeln von Einzelbelegen und führt zur sofortigen Befreiung von weiteren Zuzahlungen für das restliche Kalenderjahr. Eine Rückerstattung bei geringeren tatsächlichen Zuzahlungen ist hierbei in der Regel nicht möglich. Die Befreiung von Zuzahlungen gilt stets für das aktuelle Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, den Befreiungsantrag rückwirkend für das vergangene Jahr 2025 zu stellen. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Versicherte bei ihrer zuständigen Krankenkasse oder auf deren Website.

Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim

36/2026

(Erstellt am 06. März 2026)