Kontakt
Ausländische Studierende
Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als ausländische Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird durch die Hochschule, bei der Sie sich bewerben, zunächst die Gleichwertigkeit geprüft.
Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten.
Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen im Text "Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen".
Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen.
Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.
Vertiefende Informationen
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen
- Informationen über die Hochschullandschaft und Studienbedingungen für englischsprachige Studiengänge: https://career-start-bw.com
- Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Zulassungsverfahren im Kapitel Zulassung zum Studienplatz
- Stiftung für Hochschulzulassung
Rechtsgrundlage
keine
Zugehörige Leistungen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Freigabevermerk
15.05.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg