Kontakt
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
E-Mail post@landkreis-heidenheim.de
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410
Führerschein
Hier erfahren Sie
- wie Sie einen Führerschein erhalten können,
- welche Nachweise Sie benötigen und
- was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.
Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Alte Führerscheine - Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Karteikartenabschrift - Ausstellung beantragen
Freigabevermerk
Stand: 21.02.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg