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Erwerb oder Überlassen einer Schusswaffe anzeigen
Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Besitz einer Erwerbsberechtigung (z. B. Voreintrag oder Jagdschein).
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Onlineantrag zur Erwerbs- oder Überlassungsanzeige ein.
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Waffenbesitzkarte zum Ein- oder Austragen der Schusswaffe.
Kosten
- Eintragung des Erwerbs einer/mehrerer Waffen in eine Waffenbesitzkarte, sowie einer/mehrerer Wechsel- oder Austauschläufesysteme 30,00€.
Die Gebühr für jede weitere, gleichzeitig beantragte Eintragung beträgt 10,00€. - Eintragung des Überlassens einer/mehrerer Waffen in eine Waffenbesitzkarte, sowie einer/mehrerer Wechsel- oder Austauschläufesysteme 30,00€.
Die Gebühr für jede weitere, gleichzeitig beantragte Eintragung beträgt 10,00€.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde des Landratsamtes Heidenheim.
Hinweise
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde des Landratsamtes Heidenheim.
Vertiefende Informationen
Denken Sie bitte daran, die Meldung bei der Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der tatsächlichen Übergabe der Waffe zu erledigen. Ummeldungen im Voraus sind nicht möglich. Waffenbesitzkarten sind per Post oder per Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt einzureichen.
Rechtsgrundlage
§§ 10, 13 Abs. 3, 37a Waffengesetz
Freigabevermerk
Stand: 21.02.2023
Verantwortlich: Landratsamt Heidenheim