Der Pflegestützpunkt informiert: Begutachtung durch den medizinischen Dienst
Wer den ersten Schritt getan hat und bei der Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt hat, erhält bald darauf die schriftliche Terminankündigung eines Gutachters (Medizinischer Dienst Baden-Württemberg). Bei dieser Begutachtung sollte die Hauptpflegeperson dabei sein, auch wenn sie nicht im Haushalt lebt. Es wird festgestellt, wie selbstständig der Alltag gestaltet werden kann und wobei Hilfe benötigt wird. Die Begutachtung kann zuhause oder auch telefonisch erfolgen. In einzelnen Fällen auch nach Aktenlage. (Bei Privatversicherten erfolgt die Begutachtung durch die MEDICPROOF GmbH.)
Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist sehr wichtig. Durch die Bereitstellung aller Informationen wird die Zuteilung in den richtigen Pflegegrad erleichtert.
- Was bereitet im Alltag besondere Schwierigkeiten und wobei wird Unterstützung benötigt?
- Wichtig sind – falls vorhanden - Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder den Entlassungsbericht aus der Klinik. Sollten jedoch keine Unterlagen vorliegen, müssen diese nicht extra angefordert werden.
- Bereitlegung des aktuellen Medikamentenplans und gegebenenfalls die Pflegedokumentation des Pflegedienstes.
- Falls es einen gesetzlichen Betreuer gibt, sollte dieser über den Termin informiert werden.
Die meisten Menschen, vor allem ältere, möchten keine Umstände machen. Das führt manchmal dazu, dass Betroffene angeben, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können. Aus Scham wird der Eindruck erweckt, dass eigentlich keine Hilfe benötigt wird. Darüber sollten die Beteiligten im Vorfeld sprechen oder sich beraten lassen. Oft führen fehlende Informationen und eine schlechte Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters zu einer falschen Einstufung.
Wenn man im Anschluss mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von einem Monat, nach Erhalt des Bescheides, Widerspruch eingelegt werden.
Wir beraten Sie gerne! Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim
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