Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Gelangen wassergefährdende Stoffe in den Boden, das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer, so ist unverzüglich die untere Wasserbehörde zu informieren.
Von dort werden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Bodens, des Grundwassers oder der oberirdischen Gewässer in Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und weiteren Hilfsdiensten getroffen.