Registrierungspflicht für Jägerinnen und Jäger

Registrierungspflicht für Jägerinnen und Jäger

Alle Jägerinnen und Jäger, die Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgeben, sind dazu verpflichtet, sich selbst als Lebensmittelunternehmer beziehungsweise ihren Betrieb (Ort, an dem mit Lebensmitteln umgegangen wird) bei der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde - im Landkreis Heidenheim dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - zu melden.

Die Registrierung ist eine einfache, im Regelfall einmalige Meldung. Die Meldung muss bei wichtigen Veränderungen (insbesondere Art und gegebenenfalls Umfang der Tätigkeiten) aktualisiert werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Alle Jägerinnen und Jäger im Landkreis Heidenheim, die Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgeben.

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Meldung durch die Jägerin/den Jäger werden die Unterlagen geprüft. Besteht die Pflicht zur Registrierung wird der Antragsteller als Lebensmittelunternehmer registriert. Als Lebensmittelunternehmer unterliegt er den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und ist somit auch kontrollpflichtig.

Fristen

Die Meldung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Ausfüllen des Onlineantrags.

Kosten

gebührenfrei

Hinweise

Die Verpflichtung zur Registrierung ergibt sich aus Art.6 der VO (EG) 852/2004

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Heidenheim.
Stand: 21.08.2023

Kontakt

Verwaltung
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2601
Fax 07321 321-552602

Weitere Informationen