Registrierungspflicht für Jägerinnen und Jäger
Registrierungspflicht für Jägerinnen und Jäger
Alle Jägerinnen und Jäger, die Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgeben, sind dazu verpflichtet, sich selbst als Lebensmittelunternehmer beziehungsweise ihren Betrieb (Ort, an dem mit Lebensmitteln umgegangen wird) bei der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde - im Landkreis Heidenheim dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - zu melden.
Die Registrierung ist eine einfache, im Regelfall einmalige Meldung. Die Meldung muss bei wichtigen Veränderungen (insbesondere Art und gegebenenfalls Umfang der Tätigkeiten) aktualisiert werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Alle Jägerinnen und Jäger im Landkreis Heidenheim, die Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgeben.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Meldung durch die Jägerin/den Jäger werden die Unterlagen geprüft. Besteht die Pflicht zur Registrierung wird der Antragsteller als Lebensmittelunternehmer registriert. Als Lebensmittelunternehmer unterliegt er den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und ist somit auch kontrollpflichtig.
Fristen
Die Meldung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Ausfüllen des Onlineantrags.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Die Verpflichtung zur Registrierung ergibt sich aus Art.6 der VO (EG) 852/2004
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Gesamtverantwortung Landratsamt Heidenheim.
Stand: 21.08.2023