Asyl – Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
In Baden-Württemberg gibt es nach den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ein dreistufiges Unterbringungsverfahren für Asylsuchende. Zunächst erfolgt die Aufnahme und Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, danach werden die Geflüchteten in die vorläufige Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen zugewiesen, die längstens für 24 Monate vorgesehen ist. Im Anschluss kommen die Asylsuchenden, falls die Asylverfahren länger andauern oder abgelehnt werden, in die Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden.
Das Landratsamt Heidenheim ist als untere Aufnahmebehörde für die Aufnahme und Unterbringung sowie die soziale Beratung und Betreuung der dem Landkreis Heidenheim zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig. Die Asylbewerber werden in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht.