Aufforstungsantrag stellen
Aufforstungen in der offenen Landschaft sind nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz generell genehmigungspflichtig.
Weihnachtsbaumkulturen, Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig sowie die Anlage von Kurzumtriebsplantagen sind bis zu einem Flächenumfang von 20 Ar anzeigepflichtig. Ab einem Flächenumfang von mehr als 20 Ar ist die Anlage der zuvor genannten Kulturen zudem genehmigungspflichtig.
Aufforstungsanträge werden über die Gemeinde beim Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Heidenheim eingereicht. Die Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde, dem Fachbereich Wald und Naturschutz und der unteren Wasserbehörde im Landratsamt.