Kaufvertrag

Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags ist zeitaufwändig. Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • genauer Zeitpunkt und Voraussetzungen des Unternehmensübergangs
  • Angaben zur Verjährung von Ansprüchen, zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen und zu einem möglichen Wettbewerbsverbot der Verkäuferin oder des Verkäufers
  • empfehlenswert: Klärung etwaiger Haftungsfragen (z.B. Namensübernahme, Haftung gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung, Gewährleistung)

Sie sollten den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie das sogar, z.B. bei Grundstückskauf oder Übertragung von Anteilen an einer GmbH.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410