Leistungen

Registrierungspflicht für Jägerinnen und Jäger

Alle Jägerinnen und Jäger, die Lebensmittel (auch Wild und Wildfleisch) an andere abgeben, sind dazu verpflichtet, sich selbst als Lebensmittelunternehmer beziehungsweise ihren Betrieb (Ort, an dem mit Lebensmitteln umgegangen wird) bei der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde – im Landkreis Heidenheim dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - zu melden.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Ausfüllen des Onlineantrags.

Kosten

Text fehlt

Hinweise

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Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Heidenheim.

Stand: 21.08.2023

Kontakt

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410