Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021 - 2027 das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU). Seit 1957 stellt der ESF den Mitgliedsstaaten zur Förderung von Beschäftigung, Bildung und Arbeitsmarktintegration, sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Mittel zur Verfügung. Ziel des ESF ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen in der Europäischen Union (EU) durch Investitionen in Menschen.

Die Mittelverteilung der Fördergelder ist regional verschieden und wurde auf Grundlage sozialökonomischer Indikatoren errechnet. Der Landkreis Heidenheim erhält pro Förderjahr 165.000 Euro. Ziele der regionalen Förderung sind im operationellen Programm festgelegt.

ESF Plus-Arbeitskreis

Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel möglichst effektiv und entsprechend den regionalen Erfordernissen einsetzen zu können, wurden regionale ESF Plus-Arbeitskreise eingerichtet. Der ESF Plus-Arbeitskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der regional relevanten Akteure der Arbeitsmarktpolitik zusammen. Dies sind im Landkreis Heidenheim Vertreterinnen und Vertreter der Landkreisverwaltung, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Arbeitnehmervertretung beziehungsweise Gewerkschaft, der Arbeitgebervertretung, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, aus dem Bereich Gleichstellung, der Freien Wohlfahrtspflege, der Schulen, der Weiterbildungsträger und der außerschulische Jugendbildung. Die Geschäftsführung und Leitung obliegt dem Landkreis Heidenheim unter dem Vorsitz von Matthias Schauz, Dezernent für Soziales und Gesundheit.

Aufgabe des regionalen ESF Plus-Arbeitskreises ist zunächst die Festlegung regionaler Förderschwerpunkte in einer Arbeitsmarktstrategie für die aktuelle Förderperiode. In der Arbeitsmarktstrategie werden inhaltlich Personenkreise benannt, die über den ESF Plus gefördert werden können. Grundlage hierfür sind aktuelle Arbeitsmarktdaten, die von der ESF Plus-Geschäftsstelle jedes Jahr neu aufgearbeitet und ausgewertet werden. Des Weiteren bewertet der ESF Plus-Arbeitskreis eingehende Förderanträge, bevor sie zur endgültigen Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet werden.

Die ESF Plus-Geschäftsstelle im Landratsamt Heidenheim bildet die Schnittstelle zwischen Projektträgern, Antragstellern, dem Arbeitskreis und dessen Mitgliedern, der Landeskreditbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten sowie die Beratung der Projektträger und der potentiellen Antragstellerinnen und Antragsteller auch in der Phase der Projektkonzeptionierung, vor der endgültigen Antragstellung und während der Projektlaufzeit gewährleisten die Erfüllung der
ESF Plus-Ziele.

Zielgruppen und Ziele der Förderung

Ausgerichtet am Programm des ESF Plus in Baden-Württemberg und an der regionalen Bedarfslage hat der ESF Plus-Arbeitskreis in seiner Sitzung am 30.06.2021 die Strategie verabschiedet und folgende Zielgruppen der Förderung festgelegt:

  • besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und weitere Zielgruppen
  • benachteiligte Schülerinnen und Schüler und marginalisierte junge Menschen

Ziele der Förderung:

  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  • Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Die ausführliche ESF Plus-Strategie ist unter Publikationen abrufbar.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Die Anträge werden bewertet auf der Grundlage der Methodik und der Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode in Baden-Württemberg 2021 - 2027, beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 19. Mai 2021. Sie sind zu finden auf der ESF-Homepage.

Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung über das Programm für den ESF Plus des Landes Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 - 2027. Vor der Antragstellung ist durch die Antragstellenden die Kofinanzierung ihrer Projekte abzuklären. Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 Prozent sein. Die Antragstellung erfolgt jeweils für das Folgejahr bis zum 30. September unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Bei erstmaliger Nutzung von ELAN ist eine Registrierung erforderlich, ELAN ist auf der Internetseite Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg abrufbar.

Die Anträge müssen parallel bis zum 30. September vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Es wird darum gebeten, die Anträge gleichzeitig in schriftlicher oder elektronischer Form auch bei der ESF Plus-Geschäftsstelle einzureichen.