Antrag Ausnahme Sonntagsarbeit
Um Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten durch zu lange Arbeitszeiten oder zu kurze Ruhezeiten zu verhindern, sind im Arbeitszeitgesetz Anforderungen und Bedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen definiert.
Voraussetzungen
Die geplante Ausnahme ist rechtzeitig bei der Gewerbeaufsicht zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Die Rahmengebühr ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Anzahl der Sonn- und Feiertage beziehungsweise der Dauer der Befristung.
Rechtsgrundlage
§ 10 ArbZG